DKV PKV | Private Krankenversicherung

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DKV PKV  (Private Krankenversicherung)

Private Krankenversicherung allgemein

PKV BildEine Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung und Pflege bei Krankheiten, Unfällen und Geburten. Je nach Versicherungssystem und Versicherer unterschieden sich die Leistungen. Die meisten Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Beamten, Studenten, Selbstständigen und Freiberuflern stehen private Krankenkassen offen. Angestellten ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gestattet, wenn Ihr Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Der Gesetzgeber passt diese jährlich an. 2018 beträgt sie 59.400 Euro. Alternativ bleibt der Angestellte freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. Beim Unterschreiten der Pflichtgrenze tritt erneut Versicherungspflicht ein.

Über DKV PKV

Die DKV vertritt die Sparte der privaten Krankenversicherung der Ergo Group, einer der größten Versicherungsgruppen Europas. Diese gehört zur Munich Re, einem global tätigen Rückversicherer. Die DKV führt private Krankenvoll- sowie Zusatzversicherungen für GKV-Mitglieder.

Der Versicherer bietet mehrere Tarifgruppen und Einzeltarife in der Privatkrankenversicherung. Sie unterscheiden sich durch ihre Leistungen und die Höhe der Erstattung. Differenzen bestehen bei der Übernahme von Kosten für Zahnersatz sowie beim Recht auf Chefarztbehandlung und Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Durch eine Selbstbeteiligung bei ambulanten Behandlungskosten lassen sich die Beiträge senken. Alle Tarife beinhalten eine Beitragsrückerstattung. Diese kommt zum Tragen, wenn im Jahresverlauf keine ambulanten oder zahnärztlichen Leistungen abgerechnet wurden.

DKV PKV – Private Krankenversicherung kündigen

Eine private Krankenversicherung lässt sich ordentlich kündigen. Die genauen Fristen und Formen entnehmen Versicherte ihrer Police. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder wenn Angestellte unter die Versicherungspflichtgrenze fallen.

In Deutschland herrscht Versicherungspflicht. Eine Kündigung ist nur gültig, wenn der Versicherte einen anderweitigen Versicherungsschutz nachweist. Ein Wechsel in die GKV ist lediglich zulässig, wenn das Einkommen als Angestellter unter die Pflichtgrenze fällt. Um den Rückweg in die private Krankenkasse zu sichern, ist eine kostenpflichtige große oder kleine Anwartschaft empfehlenswert. Sie schützt vor einer erneuten Gesundheitsprüfung und friert das ursprüngliche Eintrittsalter für die Beiträge ein.

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist genau zu prüfen. Die Beitragshöhe berechnet sich auf Basis von Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Um ein starkes, altersbedingtes Ansteigen der Beiträge zu vermeiden, bilden private Kassen Altersrückstellungen. Diese sind bedingt zu einer anderen Gesellschaft übertragbar. Beim Wechsel in die GKV sind sie zum Senken der Beiträge für eine private Zusatzversicherung verwendbar. Vorsicht ist beim Kündigen von Verträgen von vor 2009 geboten, da Altersrücklagen vollständig verloren gehen. Für das Erstatten von Zahnersatz gelten darüber hinaus erneut Wartezeiten. Besser als der Gesellschaftswechsel ist in der Regel ein Tarifwechsel beim gleichen Versicherer.

Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:18 Uhr von Alex, Webmaster von pkv.rocks.

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