SdK PKV | Private Krankenversicherung
SdK PKV (Private Krankenversicherung) Private Krankenversicherung allgemein Eine Krankenversicherung ist unverzichtbar. Sie übernimmt die Kosten für die Behandlung…
SdK PKV (Private Krankenversicherung)
Private Krankenversicherung allgemein
Eine Krankenversicherung ist unverzichtbar. Sie übernimmt die Kosten für die Behandlung und Pflege bei Krankheiten, Unfällen und Geburten. In Deutschland existieren zwei Systeme der Krankenversicherung. Die allermeisten Bürger sind verpflichtend Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Private Krankenkassen (PKV) versichern optional Beamte, Studenten, Selbstständige und Freiberufler. Angestellten, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, steht die PKV ebenfalls offen. Der Gesetzgeber passt die Grenze jährlich an. Für das Jahr 2018 liegt sie bei 59.400 Euro. Alternativ bleibt der Angestellte als freiwilliges Mitglied in seiner gesetzlichen Krankenkasse.
Über SdK PKV
Die SDK ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a.G.) mit Sitz in Fellbach bei Stuttgart. Die Genossenschaft besteht seit 1926 und bietet ein breites Sortiment für Privat- und Firmenkunden. Dazu gehören neben Krankenversicherungen Sach-, Haftpflicht, Rechtsschutz-, Unfall-, Lebens- und Rentenversicherungen. Im Bereich Gesundheitsschutz vertreibt die SDK private Krankenvollversicherungen sowie zusätzliche Produkte für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.
Privat Versicherte stellen sich ihren persönlichen Tarif über 15 frei zu kombinierende Tarifbausteine zusammen. Leistungsumfang und Erstattungshöhe im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich lassen sich individuell zusammen fügen. Die Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie das Ein- oder Zweibettzimmer sind in einzelnen Bausteinen und unter bestimmten Bedingungen inkludiert. Durch einen jährlichen Selbstbehalt lassen sich die Beiträge senken. Die SDK erstattet darüber hinaus bis zu drei Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit im abgelaufenen Jahr.
SdK PKV – Private Krankenversicherung kündigen
Der Vertrag mit der privaten Krankenkasse lässt sich innerhalb der geltenden Fristen kündigen. Erhöht der Versicherer die Beiträge, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Dieses kommt ebenso zum Tragen, wenn das Einkommen eines Arbeitnehmers die Pflichtgrenze unterschreitet. Er wechselt zwingend in die GKV. Mit einer Anwartschaft lässt sich eine spätere Rückkehr in die PKV erleichtern. Für die künftige Beitragsberechnung fixiert sie das Eintrittsalter des Versicherten auf den ursprünglichen Vertragsbeginn. Ein erneuter Gesundheitscheck entfällt.
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Eine Kündigung ist nur gültig, wenn der Kündigende eine neue Versicherung abschließt. Ein Wechsel zur GKV ist nur als Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Pflichtgrenze zulässig. Der Wechsel zu einem anderen Privatversicherer lohnt meist nicht. Die Beiträge steigen, da sie sich auf Basis des aktuellen Alters und Gesundheitszustand berechnen. Um ein Ansteigen von Beiträgen im Rentenalter zu verhindern, bilden die privaten Krankenkassen Altersrückstellungen. Diese lassen sich nur eingeschränkt auf einen neuen Versicherer übertragen. Beim Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse sind sie auf eine private Zusatzversicherung übertragbar. Günstiger als der Wechsel zu einem anderen Versicherer ist in der Regel der Tarifwechsel bei der gleichen Gesellschaft.
Letzte Bearbeitung am Sonntag, 26. März 2023 – 18:14 Uhr von Alex, Webmaster von pkv.rocks.